Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 3. Dezember 2020 steht die Benennung eines Vertreters für die Gesellschafterversammlung der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH auf der Tagesordnung. Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/208 sieht vor, den Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 50 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH zu wählen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung eines Vertreters durch den Rat ergibt sich aus § 113 Abs. 2 GO NRW, wonach die Gemeinde in Organen von juristischen Personen, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, durch einen vom Rat bestellten Vertreter vertreten wird. Die Stadt Castrop-Rauxel hält einen Anteil von 3 % an der GeWo Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH. Die restlichen Anteile der Gesellschaft werden von der LEG NRW GmbH mit 94 % sowie von der Sparkasse Vest Recklinghausen mit 3 % gehalten. Mit der vorgeschlagenen Wahl des Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerers als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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