Entsendung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2020/209 des Rates der Stadt Castrop-Rauxel befasst sich mit der Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH (HCR). Dem Rat wird hiermit zur Kenntnis gegeben, dass der Bürgermeister die Stadt Castrop-Rauxel aufgrund seines Amtes im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertritt.
Die Grundlage für diese Vertretung bildet der Gesellschaftervertrag der Straßenbahn Herne-Castrop-Rauxel GmbH. Gemäß § 10 Abs. 4 Buchstabe a dieses Vertrages ist der Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel als festes Mitglied im Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgesehen. Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden laut § 10 Abs. 5 des Gesellschaftervertrages durch die Gesellschafterversammlung gewählt.
Mit der Vorlage wird lediglich die Information über die amtsbedingte Vertretung im Gremium formalisiert. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang angezeigt.
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