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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2021 - Straßenreinigung und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

2020/252 30.11.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2020/252 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat bereits beschlossenen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmen.

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung sieht für die Sommerreinigung einen Betrag von 4,43 Euro pro laufendem Meter vor, während die Gebühr für die Winterreinigung unverändert bei 1,59 Euro pro laufendem Meter verbleibt. Die Anpassung der Sommerreinigung erfolgt laut Verwaltung aufgrund tariflich bedingter Steigerungen der Personalkosten.

Zudem enthält die Vorlage eine Klarstellung in Anlage 1, wonach die Winterwartung nach der jeweiligen Witterungslage durchzuführen ist. In Anlage 2 der Satzung sind Änderungen bei der Einordnung bestimmter Straßenabschnitte in die Reinigungsklasse 7 vorgesehen. Dies betrifft die Grimbergstraße (Hausnummern 46 bis 74), den Hellweg (Hausnummern 158 bis 178) sowie die Westhofenstraße (Hausnummern 30 bis 68). Die Verwaltung begründet diese Änderung damit, dass es sich bei diesen Bereichen um Neubaugebiete handelt, die sich aufgrund ihrer örtlichen Gegebenheiten besser für die Anliegerreinigung eignen.

Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen zuständig, wobei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 191 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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