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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2021 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-Rauxel

2020/253 30.11.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2020/253 befasst sich mit der Anpassung der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2021 sowie einer geplanten Änderung der Gebührensatzung. Der Rat der Stadt soll die vom Verwaltungsrat beschlossene Gebührensatzung zur Entwässerung der Grundstücke und zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage billigen.

Die Gebührenbedarfsberechnung für 2021 weist Veränderungen gegenüber dem Vorjahr aus. Während die Beiträge zur Emschergenossenschaft und zum Ruhrverband um 387.099 Euro sowie die Abwasserabgabe um 58.492 Euro steigen, verzeichnen die Personalkosten einen Rückgang um 101.707 Euro. Aufgrund dieser Entwicklung werden die Entwässerungsgebühren ab dem 1. Januar 2021 angepasst: Der Satz für Schmutzwasser steigt von 2,67 Euro auf 2,75 Euro pro Kubikmeter, während die Gebühr für die grundstücksbezogene Fläche von 1,13 Euro auf 1,11 Euro pro Quadratmeter sinkt.

Zudem wird auf eine geplante Satzungsänderung für das Jahr 2022 hingewiesen. Diese betrifft die Anforderungen an Wasserzähler, die zur Berechnung der Abwassergebühren herangezogen werden, wenn Frischwasser auf dem Grundstück verbraucht, aber nicht in die Kanalisation geleitet wird. Um die Abgabengerechtigkeit zu gewährleisten, sollen künftig nur noch geeichte Wasserzähler oder solche mit einer Konformitätserklärung anerkannt werden. Die Verwaltung weist bereits jetzt auf diese Neuerung hin, um eine Übergangsphase für die Anschaffung geeigneter Messgeräte zu ermöglichen.

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