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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020

2020/035 31.01.2020 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel legt dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2020 vor. Die Vorlage basiert auf der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie den Vorgaben der Bezirksregierung Münster zur Fortführung des Haushaltssanierungsplans.

Der Beschluss umfasst verschiedene Bereiche der Haushaltsführung. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von 1.901.238,58 € vor. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2019 in Höhe von 5.765.033,44 € übernommen werden. Für die buchungssystematisch erforderlichen konsumtiven Aufwendungen im Zusammenhang mit Zukäufen zu Festwerten wird ein Betrag von 229.308,99 € vorgeschlagen. Darüber hinaus werden Ermächtigungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von jeweils 1.094.750,26 € beantragt. Diese beziehen sich auf zweckgebundene Mittel, wie Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit oder Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“, deren Verwendung an spezifische Bedingungen geknüpft ist.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab bei der Prüfung der Übertragungen angelegt wurde. Investive Maßnahmen wurden auf ihre Notwendigkeit hin überprüft, wobei bei nicht begonnenen Projekten eine Zurückstellung vorgesehen ist, sofern keine Rechtsverpflichtung besteht. Die beantragten Mittel für konsumtive Aufwendungen sind auf Ausnahmefälle beschränkt, bei denen die entsprechenden Erträge bereits gesichert sind. Die Übertragungen sind im Haushaltsplan 2020/2021 nicht abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Finanzrechnung und die liquiden Mittel aus.

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