Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs.1 Satz 2 GO NRW hier: Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im April 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt, im Rahmen einer dringlichen Entscheidung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. April 2020 auszusetzen. Die Vorlage sieht vor, dass auf die Beiträge für Angebote zur Förderung der Kindertagespflege, für Kindertageseinrichtungen sowie für Ganztagsangebote im Primar- und Sekundarbereich verzichtet wird. Dies gilt unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist eine aufsichtliche Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, die ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen sowie eine Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 vorsah. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen Erlass der Beiträge ohne Nachweis der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ermöglicht, soll durch die Dringlichkeitsentscheidung die Rechtsgrundlage für den Verzicht geschaffen werden.
Durch die Aussetzung der Beitragspflicht wird für den Monat April 2020 mit einem Minderertrag von etwa 317.000 Euro gerechnet. Dieser setzt sich aus den Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten der verschiedenen Betreuungsangebote zusammen. Die Landesregierung hat angekündigt, den tatsächlichen Einzahlungsausfall auf kommunaler Ebene vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber zu 50 Prozent zu übernehmen. Der Minderertrag wird als einmalig eingestuft und hat keine Auswirkungen auf die mittelfristige Haushaltsplanung.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 273103100087
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200407104536-0