Wahl einer Vorsitzenden bzw. eines Vorsitzenden und Wahl der Stellvertreterin bzw. des Stellvertreter
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/074 der Stabsstelle Bildung, Vielfalt und Teilhabe regelt die anstehende Wahl der Leitung des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel. Im Rahmen der Sitzung am 16. Februar 2021 soll der Integrationsrat eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter bestimmen.
Die Grundlage für das Wahlverfahren bildet die Geschäftsordnung des Integrationsrates. Gemäß § 4 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl durch alle stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums mittels Urwahl. Der Prozess ist in zwei Wahlgängen vorgesehen, wobei die Abstimmung geheim durchgeführt wird. Die Person, welche die höchste Stimmenzahl erreicht, gilt als gewählt.
Die Aufgaben der gewählten Leitung umfassen die Eröffnung, Leitung und den Abschluss der Sitzungen. Zudem ist die Vorsitz oder der Vorsitzende – oder ein vom Gremium benanntes Mitglied – dazu berechtigt, bei der Beratung ausländerrelevanter Angelegenheiten an allen öffentlichen Sitzungen des Rates sowie dessen Ausschüssen teilzunehmen. Auf Antrag der Vorsitzperson können zudem Ausschüsse beschließen, die Leitung oder ein beauftragtes Mitglied zur Beratung spezifischer Tagesordnungspunkte hinzuzuziehen, was auch für nicht öffentliche Sitzungen gilt. Bei Abwesenheit der Vorsitzperson übernimmt die Stellvertretung alle Rechte und Pflichten. Finanzielle Auswirkungen durch diese Wahl ergeben sich laut Vorlage nicht.
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