Genehmigung der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß §83 GO NRW bei der Buchungsstelle 0331002i0087 Kostenträger 610101, Zugang Grund und Boden bei Wohnbauten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen genehmigen. Konkret geht es um die Zuweisung von 173.000 Euro an die Buchungsstelle 0331002i0087.
Der vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2021 enthält für die genannte Buchungsstelle keinen entsprechenden Ansatz. Die Mittel werden für den Ankauf eines bebauten Grundstücks benötigt, wobei der Erwerb im Rahmen der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung erfolgen soll. Laut Vorlage ist die Bereitstellung der Mittel notwendig, da die Ausübung des Vorkaufsrechts an bestimmte Fristen gebunden ist. Eine detaillierte Konkretisierung des Vorgangs ist für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen.
Die Deckung der erforderlichen Mittel soll über die Buchungsstelle 0241002alt0172 erfolgen, welche den Bereich Zugang Grund und Boden für sonstige unbebaute Grundstücke umfasst. Die Vorlage wurde durch den Bürgermeister, den Kämmerer und die Stadtbaurätin vorgelegt.
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