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Sitzungsvorlage

Haushaltsplanung für die Jahre 2022 ff. Hier: Abstimmung der Förderprogramme aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie aus dem Programm 'Gute Schule 2020' des Landes

2021/308 03.11.2021 Haupt- und Finanzausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage zur Haushaltsplanung für die Jahre 2022 und folgende befasst sich mit der Abstimmung von Förderprogrammen aus den Kommunalinvestitionsförderungsgesetzen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der Rat der Stadt soll die beigefügten Arbeitslisten als neue Gesamtmaßnahmenlisten beschließen.

Im Rahmen des ersten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG I) stehen für zusätzliche Maßnahmen keine weiteren Fördermittel zur Verfügung. Die Stadt verfügt über ein Gesamtkontingent von rund 8,06 Millionen Euro, wobei bereits ein erheblicher Teil der Mittel für abgeschlossene und laufende Projekte verwendet wurde. Eine Anpassung betrifft den Neubau des Feuerwehrgerätehauses an der Pallasstraße, dessen Förderquote durch zusätzliche Ausgaben für eine Lichtsignalanlage und eine Dachbegrünung auf 87,8 Prozent gestiegen ist.

Das zweite Kapitel des KInvFöG (KInvFöG II) konzentriert sich auf die Schulinfrastruktur. Hier stehen der Stadt insgesamt rund 6,59 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Während einige Maßnahmen, wie die Sanierung des Physikraums an der Willy-Brandt-Gesamtschule, bereits abgeschlossen sind, befinden sich andere Projekte, etwa an der Fridtjof-Nansen-Realschule oder der Neuen Gesamtschule Ickern, in der Umsetzung. Ein Restkontingent wird für den zweiten Bauabschnitt der Neuen Gesamtschule Ickern im Jahr 2022 verwendet.

Das Programm „Gute Schule 2020“ wurde für die Jahre 2017 bis 2020 genutzt, wobei die Stadt jährliche Kreditkontingente von rund 2,43 Millionen Euro abgerufen hat. Die Mittelverwendung kann bis zu 48 Monate nach Auszahlung nachgewiesen werden.

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