Bebauungsplan Nr. 98 ?Quer-, Georg-, Hugostraße? hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 98 ?Quer-, Georg-, Hugostraße?
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 98 „Quer-, Georg-, Hugostraße“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss für das Plangebiet wurde am 22. Juni 1978 gefasst. Ziel der damaligen Planung war die geordnete städtebauliche Entwicklung der bestehenden Wohnbebauung sowie die Verbesserung der Infrastruktur und des Ortsbilds.
Das betroffene Gebiet befindet sich im Ortsteil Habinghorst, südlich der Römerstraße und östlich der Henrichenburger Straße (B 235). Die Grenzen des etwa 11,5 Hektar großen Geltungsbereichs werden im Westen durch die Henrichenburger Straße, im Norden durch die Römerstraße, im Osten durch die Kampstraße und im Süden durch die rückwärtigen Bereiche der Grundstücke entlang der Lange Straße definiert.
Seit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Da für den Bereich derzeit keine Nachverdichtung der bestehenden Blockinnenbereiche vorgesehen ist, kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung weiterhin über die Regelungen des § 34 BauGB erfolgen. Ein spezifisches Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB besteht für das Plangebiet aktuell nicht, weshalb die Einstellung des Verfahrens durch die Aufhebung des Beschlusses vorgesehen ist. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat.
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