Niederschrift über die Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses hier: Unterzeichnung der Niederschrift / Bestellung einer Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss befasst sich in der Sitzungsvorlage 2021/016 mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung seiner Sitzungen. Grundlage der Vorlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche vorschreibt, dass die Beschlüsse der Ausschüsse in einer Niedschrift festzuhalten sind. Gemäß den gesetzlichen Regelungen müssen diese Niederschriften neben dem Ausschussvorsitzenden auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die erforderlichen Funktionen für die Dauer der laufenden Wahlperiode neu zu besetzen. Konkret wird beantragt, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin zu bestellen. Die vorgeschlagenen Personen sollen die Unterzeichnung der Niederschriften übernehmen, um die formalen Anforderungen der Gemeindeordnung zu erfüllen. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personelle Bestellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist für die Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag zuständig.
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