Kommunalwahlen 2020: Erklärung der Gültigkeit der Wahlergebnisse zur Vertretung der Stadt Castrop-Rauxel (Ratswahl), zur Wahl des Bürgermeisters gemäß § 40 Abs. 1 Buchstabe d) Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) und der Integrationsratswahl
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/017 des Wahlprüfungsausschusses befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen 2020 in Castrop-Rauxel. Gegenstand des Beschlussvorschlags ist die Erklärung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters, einschließlich der Stichwahl vom 27. September 2020, der Ratswahl sowie der Wahl des Integrationsrates.
Der Kommunalwahlausschuss hatte die Ergebnisse der Wahlen vom 13. September 2020 sowie der Stichwahl Ende September 2020 bereits in seinen Sitzungen im September 2020 festgestellt. Die Ergebnisse wurden im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel veröffentlicht. Die gesetzliche Einspruchsfrist, die für Wahlberechtigte, Parteien, Wählergruppen und die Aufsichtsbehörde galt, ist im Oktober 2020 abgelaufen.
Nach Prüfung der Sachlage liegen keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der einzelnen Wahlen vor. Die Verwaltung stellt fest, dass alle gewählten Vertreter die erforderliche Wählbarkeit besitzen und bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahlen keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, die das Wahlergebnis beeinflusst hätten. Auf dieser Grundlage wird beantragt, die Wahlen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes NRW von Amts wegen für gültig zu erklären. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang ergeben sich nicht.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210111100918-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210111100922-0