Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 ?Mühlenhof? hier: Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 ?Mühlenhof?

2021/023 07.01.2021 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Mühlenhof“ aufheben und das entsprechende Verfahren endgültig einstellen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 5.500 Quadratmetern im Ortsteil Castrop, begrenzt durch die Mühlenstraße im Süden, den Marktplatz im Osten, die Fußgängerzone Am Markt im Norden sowie die Münsterstraße im Westen.

Der Betriebsausschuss 3 hatte im Mai 2000 dem Antrag eines Vorhabenträgers zugestimmt, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Ziel des Vorhabens war die Schließung von Baulücken an der Mühlengasse und der Münsterstraße durch eine Blockrandbebauung sowie die Errichtung einer Markthalle mit Einzelhandels-, Gastronomie- und Wohnflächen sowie einer Tiefgarage. Seit dem Beschluss zur Einleitung des formalen Verfahrens wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt, da die Entwicklung des Gebiets nach den Regelungen des Baugesetzbuches erfolgt ist.

Ein wesentlicher Grund für die Einstellung des Verfahrens ist die Überlagerung des Planbereichs durch den Bebauungsplan Nr. 242 „Südliche Altstadt“. Dieser dient der Sicherung und Stärkung der Innenstadt sowie dem Erhalt der Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen. Da durch bereits umgesetzte Projekte und das fortgeschrittene Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 242 kein Planerfordernis für den Bebauungsplan Nr. 14 mehr besteht, wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.

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