Bestellung eines Geschäftsführers für die CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzungsvorlage 2021/310 dazu angehalten, die Bestellung eines Geschäftsführers für die CAS-Wirtschaftsförderungs- und Stadtteilmanagement GmbH zu beschließen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den derzeitigen Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages zu benennen. Die Umsetzung der Bestellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt durch die Gesellschaftsversammlung der GmbH erfolgen, wobei der Geschäftsführervertrag eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026 vorsehen soll.
Die Grundlage für die Gründung der Gesellschaft bildet ein Ratsbeschluss vom 25. Juni 2020, welcher die Verwaltung mit dem Abschluss des Gesellschaftervertrages mit dem Mitgesellschafter EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR beauftragte. Die Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel sowie des EUV Stadtbetrieb wurden bereits für die Wahlperiode 2020 bis 2025 in der Gesellschafterversammlung bestimmt.
Die geplante Tätigkeit des Geschäftsführers soll im Nebenamt neben der bestehenden Funktion bei den Stadtwerken wahrgenommen werden. Die Vergütung richtet sich nach dem öffentlichen Tarifrecht und wird im separaten Geschäftsführervertrag geregelt. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Bestellung von Geschäftsführern gemäß der Satzung der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadt Castrop-Rauxel wird nicht angegeben.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 290811100320