Erlass der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/312 sieht die Neufassung der Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Rat der Stadt soll der vom Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb beschlossenen Satzung zustimmen.
Die vorliegende Änderung der bestehenden Satzung vom 27. November 2019 umfasst inhaltliche Anpassungen sowie deklaratorische Ergänzungen. Wesentliche Neuerungen betreffen die Regelungen zur Nutzung der blauen Papierabfallbehälter sowie die Abfuhr von Elektro- und Elektronikgroßgeräten. Eine beigefügte Synopse dient dazu, die vorgenommenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung kenntlich zu machen.
Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung liegt die Zuständigkeit für den Erlass solcher Satzungen beim Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb. Vor der öffentlichen Bekanntmachung ist jedoch die Billigung durch den Rat der Stadt Castrop-Rauxel erforderlich. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Neufassung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 24. November 2021 sowie des Rats der Stadt am 25. November 2021 vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 290811100322
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211108122757-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211110084820-0