Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/313 sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel zur Gebührensatzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung vor. Der Verwaltungsrat des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel –AöR– hat die entsprechende Satzung bereits beschlossen. Da die Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung ist, bedarf der Beschluss der Bestätigung durch den Rat der Stadt, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann.
Die Vorlage begründet eine Anpassung der Gebühren auf Basis einer Bedarfsberechnung für das Jahr 2021. Dabei steigt der Preis pro Liter Abfall von 2,08 Euro im Vorjahr auf 2,14 Euro an. Dies entspricht einer Erhöhung von etwa 2,88 Prozent gegenüber der vorangegangenen Gebührenfestsetzung.
Als Ursachen für diese Anpassung werden die Deckung des Kostenaufwands sowie verschiedene Mehraufwendungen angeführt. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die Kreisentsorgungsgebühr, tarifsteigerungsbedingte sowie zuordnungsbedingte Erhöhungen der Personalkosten sowie gestiegene Betriebsaufwendungen für Energie und Treibstoffe. Zudem werden Anpassungen der Vorhaltekosten für den Wertstoffhof als Faktor genannt. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211112095835-0