Erstattung der Verpflegungsentgelte für die Monate Februar bis April 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verpflegungsentgelte für die Monate Februar bis April 2021 in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in der Offenen Ganztagsschule zu erstatten. Hintergrund der Entscheidung ist, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus viele Kinder in diesem Zeitraum zu Hause betreut wurden, wodurch die Verpflegungsleistungen in den Einrichtungen nicht in Anspruch genommen wurden.
Die Erstattung umfasst alle Eltern, deren Kinder in Einrichtungen betreut werden, in denen die Stadt die Essensentgelte selbst erhebt. Da die bestehenden Entgeltordnungen keine Grundlage für einen generellen Verzicht auf diese Gebühren bieten, wird die Stadtverwaltung die bereits gezahlten Entgelte für den genannten Zeitraum zurückzahlen.
Durch diesen Vorgang wird mit einem Minderertrag von etwa 288.000 Euro gerechnet. Die Vorlage zur Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 weist darauf hin, dass die Maßnahme dazu dient, die finanzielle Belastung der Familien in der Phase der verstärkten häuslichen Betreuung auszugleichen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210609121111-0