Ernennung einer Schriftführerin und einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung der Stadt Castrop-Rauxel am 24. August 2021 liegt ein Beschlussvorschlag zur Besetzung der Schriftführerfunktionen vor. Die Vorlage 2021/232 regelt die Ernennung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für das Gremium.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung ist für die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Erstellung dieser Niederschrift obliegt einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin. Zudem sieht die Geschäftsordnung des Rates der Stadt vor, dass die Protokolle in Form von Beschlussprotokollen vom Ausschussvorsitzenden und der Schriftführerin zu unterzeichnen sind.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin zu benennen. Mit der Umsetzung der Maßnahme sind laut der Stabsstelle Wirtschaftsförderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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