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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2022 – Gewässerunterhaltung – und Erlass der Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung

2021/316 09.11.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2021/316 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 im Bereich der Gewässerunterhaltung sowie dem Erlass der entsprechenden Gebührensatzung zur Umlage der Kosten des EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR-. Der Rat der Stadt soll die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung billigen, die gemäß der Kommunalunternehmenssatzung der Zustimmung des Rates bedarf.

Inhaltlich sieht die Vorlage eine Anpassung der Terminologie vor. Aufgrund einer Änderung des Landeswassergesetzes NRW wird der Begriff der versiegelten Fläche durch den Begriff der befestigten Fläche ersetzt. Diese Änderung dient der semantischen Übereinstimmung mit dem aktuellen Gesetzeswortlaut, während die bisherige Festsetzung inhaltlich unverändert bleibt.

Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 weist für die befestigte Fläche einen Betrag von 0,0476 Euro pro Quadratmeter aus, im Vergleich zu 0,0411 Euro im Vorjahr. Für die übrige Fläche ergibt sich ein Betrag von 0,0017 Euro pro Quadratmeter gegenüber 0,0015 Euro im Vorjahr. Die Verwaltung führt diese Gebührenanpassung im Wesentlichen auf eine neue Stelle im gewerblichen Bereich sowie auf Tarifanpassungen zurück. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrats am 24. November 2021 und des Rates der Stadt am 25. November 2021 zur Beratung vorgesehen.

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