Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Integrationsrat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Integrationsrates der Stadt Castrop-Rauxel am 10. November 2021 liegt eine Tischvorlage zur Besetzung eines Funktions im Gremium vor. Der Beschlussvorschlag sieht die Ernennung einer stellvertretenden Schriftführerin für den Integrationsrat vor.
Die Grundlage für diese Personalentscheidung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret § 52 Absatz 1 GO NRW. Gemäß dieser Vorschrift erfolgt die Bestellung der Schriftführung in Anlehnung an die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Benennung einer Person für diese Funktion beantragt.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die vorgeschlagene Ernennung keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Verwaltung hat in der Vorlage festgehalten, dass die Entscheidung keine haushaltsmäßige Berührung aufweist.
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