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Sitzungsvorlage

Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel

2021/320 09.11.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/320 sieht die Zustimmung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel zur neuen Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, welche bereits vom Verwaltungsrat beschlossen wurde.

Die Anpassung der Entwässerungsgebühren zum 1. Januar 2022 basiert auf einer Gebührenbedarfsberechnung. Dabei werden steigende Kosten bei den Beiträgen zur Emschergenossenschaft und zum Ruhrverband, höhere Aufwendungen für Fremdarbeiten, gestiegene Personalkosten sowie höhere Abschreibungen angeführt. Als Grund für die Kostenveränderungen werden Verschiebungen bei Aufgabenzuordnungen im Rahmen der Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr genannt. In der Folge soll die Schmutzwassergebühr von 2,75 € auf 2,81 € pro m³ und die Gebühr für die gebührenpflichtige Grundstücksfläche von 1,11 € auf 1,13 € pro m² angepasst werden. Dies entspricht einer Steigerung der Schmutzwassergebühr um 2,18 % und der Niederschlagswassergebühr um 1,80 % gegenüber dem Veranlagungsjahr 2020.

Zudem ist eine Änderung des § 2 der Gebührensatzung vorgesehen. Diese betrifft die Anforderungen an Wasserzähler, die zur Messung von Schwundwassermengen dienen, welche nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden. Um den Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit und dem Äquivalenzprinzip zu entsprechen, dürfen künftig nur noch geeichte oder mit einer Konformitätserklärung versehene Wasserzähler verwendet werden. Diese müssen fest mit der Wasserversorgungsanlage verbunden sein. Die Zuständigkeit für den Erlass der Satzung liegt beim Verwaltungsrat, während die endgültige Entscheidung über die Satzungsänderung durch den Rat der Stadt erfolgt.

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