Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/322 sieht den Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Verwaltungsrat hat der beiliegenden Satzung bereits zugestimmt, wobei die endgültige Entscheidung über die Bestätigung durch den Rat der Stadt für die Sitzung am 25. November 2021 vorgesehen ist.
Die Vorlage enthält eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022. Demnach beläuft sich die Gebühr für die Straßenreinigung auf 4,57 Euro pro laufenden Meter, während die Gebühr für die Winterreinigung 1,60 Euro pro laufenden Meter beträgt. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Satz für die Straßenreinigung von 4,43 Euro auf 4,57 Euro.
Die Anpassung der Gebühren begründet sich unter anderem durch Veränderungen bei den Personalkosten und den Kosten für Reparaturleistungen. Die Personalkosten im gewerblichen Bereich sind aufgrund von Tariferhöhungen und der Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen um etwa 17 Prozent auf 1.570.979 Euro gestiegen. Zudem erhöhten sich die Kosten für durch die Kfz-Werkstatt durchgeführte Reparaturen, die als Erstattungen innerhalb des Stadtbetriebes erfasst werden, um 46.041 Euro auf insgesamt 236.855 Euro.
Zusätzlich ist eine Änderung der Reinigungsklassen in der Anlage 2 der Satzung vorgesehen. Ein gepflasterter Bereich der Bergstraße wird künftig der Reinigungsklasse 7 statt der bisherigen Reinigungsklasse 5 zugeordnet. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedarf die Entscheidung über diese Satzung der Zustimmung des Rates.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211110085555-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211110085555-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20211118085935-0