Erlass einer 12. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/323 behandelt den Erlass der 12. Änderungsentgeltordnung zur Entgeltordnung für Sonderleistungen des EUV Stadtbetriebes Castrop-Rauxel. Der Verwaltungsrat hat diese Änderung bereits beschlossen, sodass nun die Billigung durch den Rat der Stadt erforderlich ist.
Die Anpassungen betreffen primär die Definition der Volumina für verschiedene Transportkapazitäten bei den Anlieferungspreisen. Das Volumen eines PKW-Kofferraums wird von bisher 0,5 m³ auf 1,0 m³ angehoben. Für große Kofferräume erhöht sich der Grenzwert von bisher 1,0 m³ auf 5,0 m³. Bei Anhängern wird die Grenze für das entsprechende Volumen von bisher 3,0 m³ auf über 5,0 m³ verschoben. Im Zuge dieser Neuregelung entfällt der Grundanlieferungspreis für Grünabfälle, die mit einem Kleintransporter angeliefert werden.
Ein wesentlicher Punkt der Änderung ist die Anpassung des Bruttoentgelts für den großen Kofferraum. Trotz einer Verfünffachung des zulässigen Volumens steigt der Preis von bisher 10,00 € auf 15,00 €. Die Verwaltung gibt an, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass solcher Satzungen zuständig, wobei die endgültige Entscheidung über die öffentliche Bekanntmachung durch den Rat der Stadt erfolgt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211109144221-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211109144221-1