Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/324 befasst sich mit dem Erlass einer Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel ist als öffentliche Einrichtung für die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen in seinem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Aktuell sind 47 Grundstückseigentümer von dieser Regelung betroffen, da deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können.
Im Rahmen der Vorlage wird eine Anpassung des Gebührensatzes vorgeschlagen. Während der Gebührensatz im Jahr 2021 noch 72,34 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt betrug, sieht die neue Berechnung für das Jahr 2022 einen Satz von 74,72 Euro vor. Diese Änderung ergibt sich aus der Anpassung der Netto-Unternehmerkosten von 35,00 Euro auf 37,00 Euro pro Kubikmeter, während die Verwaltungskosten auf dem Vorjahresniveau von 30,69 Euro stabil bleiben. Die Kalkulation für 2022 setzt sich somit aus den Verwaltungskosten und den Unternehmerkosten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zusammen.
Der Verwaltungsrat hat die Satzung bereits beschlossen. Gemäß der Kommunalunternehmenssatzung bedarf die Entscheidung über die Gebührensatzung jedoch der Zustimmung durch den Rat der Stadt, bevor die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden kann. Eine haushaltsmäßige Berührung der Stadtkasse wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211109155237-0