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Sitzungsvorlage

Straßenrechtliche Widmung der 'Lange Straße' gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

2021/092 10.03.2021 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/092 sieht die straßenrechtliche Widmung der „Langen Straße“ im Bereich der Gemarkung Ickern vor. Der Beschlussvorschlag basiert auf § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und umfasst die Flur 6 mit den Flurstücken 92 und 106.

Durch die beabsichtigte Widmung erhalten die genannten Flächen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Dies ermöglicht den Gemeingebrauch, wodurch die Nutzung der Straße für jedermann im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist. Die Stadt Castrop-Rauxel ist die Eigentümerin sowie die Straßenbaulastträgerin der betreffenden Abschnitte der Langen Straße.

Die Vorlage wurde zur Beratung im Betriebsausschuss 3 (Bauen, Verkehr und Sport) für die Sitzung am 15. April 2021 vorgelegt, mit der anschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt am 22. April 2021. Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass das Vorhaben keine haushaltsmäßige Berührung aufweist. Die zuständige Fachabteilung hat die Widmung der Flurstücke als Gemeindestraße im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes zur Vorlage gebracht.

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