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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2021

2021/093 22.03.2021 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 25. März 2021 über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr und den Vorjahren in das Haushaltsjahr 2021 beraten. Die Vorlage regelt die Fortführung von Mitteln für verschiedene investive und konsumtive Zwecke unter Einhaltung der Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung NRW sowie der Nebenbestimmungen der Bezirksregierung Münster.

Der Beschlussvorschlag umfasst die Übertragung von investiven Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 2.250.994,06 Euro sowie von investiven Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 10.368.177,27 Euro. Zudem ist die Übertragung von 414.157,40 Euro für konsumtive Aufwendungen vorgesehen, die für die Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten erforderlich sind. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Jahr 2020 sowie aus Vorjahren wird ein Betrag von insgesamt 3.706.925,34 Euro vorgeschlagen.

Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung ein strenger Maßstab bei der Prüfung der Übertragungen angelegt wurde. Bei investiven Maßnahmen wurden bereits laufende Aufträge oder rechtlich notwendige Auftragserteilungen berücksichtigt. Die Übertragung konsumtiver Mittel erfolgt in begründeten Ausnahmefällen, etwa bei zweckgebundenen Spenden für die Kinder- und Jugendarbeit sowie für das Demenz-Café oder bei Mitteln aus dem Programm „Gute Schule 2020“, die aufgrund der pandemiebedingten Verzögerungen im Jahr 2020 nicht vollständig verwendet werden konnten. Die bereitgestellten Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2021 abgebildet, wirken sich jedoch bei Inanspruchnahme auf die Liquidität aus.

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