Bebauungsplan Nr. 244 ?Gewerbefläche Am Koksbach? hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 244 „Gewerbefläche Am Koksbach“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung durchzuführen und zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu ermächtigen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 18,6 Hektar im Stadtteil Habinghorst, westlich der Wartburgstraße und nördlich des Unternehmens Rain Carbon.
Die Aufstellung erfolgt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auf bisher ungenutzten Brach- und Freiflächen zu schaffen. Da die Flächen derzeit als Außenbereich eingestuft sind, ist eine Änderung der Rechtslage erforderlich, um eine bauliche Nutzung zu ermöglichen. Parallel dazu wird ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans eingeleitiert, um die Art der Nutzung als Industrie- oder Gewerbegebiet zu klären. Die Planung berücksichtigt dabei auch die Integration von Flächen für den Gemeinbedarf sowie die verträgliche Gestaltung angrenzender Nutzungen wie Wohnen und Freiräume.
Im Rahmen des Verfahrens werden Untersuchungen zu den Themen Immissionsschutz, Artenschutz, Boden und Altlasten sowie die Verkehrserschließung durchgeführt. Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans und der notwendigen Gutachten werden vom Planveranlasser getragen. Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Verfahrens die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange koordinieren.
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