Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich (Außenbereichssatzung) Nr. 005 nach § 35 Abs. 6 BauGB ?Waltroper Straße? hier: a) Entscheidung über die Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Das etwa 5,2 Hektar große Gebiet liegt im Bereich der Hebewerkstraße bis zur Stadtgrenze zu Waltrop und umfasst eine bestehende Splittersiedlung. Die Satzung basiert auf § 35 Abs. 6 BauGB und dient dazu, die vorhandene Wohnbebauung sowie kleine Handwerks- und Gewerbebetriebe rechtlich abzusichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Struktur zu sichern und die Änderung oder Erneuerung vorhandener Gebäude zu ermöglichen, ohne eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich zu bewirken. Durch die Festsetzung von Baufeldern und Baugrenzen soll eine moderate Erweiterung innerhalb des Bestands ermöglicht werden, während eine weitere Zersiedelung des Außenbereichs verhindert werden soll. Die Bebauung ist in offener Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern vorgesehen, wobei die maximale Gebäudehöhe am bestehenden Charakter orientiert ist.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Auf Bedenken des Umweltverbandes wurde reagiert, indem die Baugrenzen enger am Bestand ausgerichtet wurden. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der Begründung. Die wirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf Personalkosten der Verwaltung; eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angezeigt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210525101623-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210528102410-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20210525110643-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20210525112702-0
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- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20210525133136-0