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Sitzungsvorlage

Änderung der Kommunalunternehmenssatzung

2021/095 11.03.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/095 sieht eine Änderung der Kommunalunternehmenssatzung für das Unternehmen „EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel -AöR- vor. Gegenstand der Anpassung ist die Neufassung von § 11 Absatz 4 der Satzung.

Hintergrund der Änderung ist eine gesetzliche Neuregelung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Mit der Aufhebung des § 106 der Gemeindeordnung zum 1. Januar 2019 entfiel die bisherige Grundlage für die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe. Die örtliche Prüfung dieser Betriebe ist nunmehr in § 103 der Gemeindeordnung geregelt. Die Neuregelung sieht vor, dass die Jahresabschlussprüfung ohne Einbindung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgt, sofern diese nicht explizit mit der Prüfung beauftragt wurde. In diesem Fall ist auch keine Zustimmung zur Beauftragung des Prüfers oder die Vorlage des Prüfberichts bei der Gemeindeprüfungsanstalt erforderlich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Verweis in der Satzung von der bisherigen Fassung auf den § 106 der Gemeindeordnung auf den nun geltenden § 103 der Gemeindeordnung zu ändern. Die Rechte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Castrop-Rauxel nach den §§ 53 ff. des Haushaltsgrundsätzegesetzes bleiben in der Neufassung des Absatzes 4 unverändert bestehen. Laut Vorlage ergeben sich aus dieser Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Beschlussvorschlag wird dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.

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