Bebauungsplan Nr. 263 'Gewerbebrache Hermecke' hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 263 „Gewerbebrache Hermecke“ aufstellen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Planerstellung voranzutreiben und die abschließende Vereinbarung eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zu treffen. Das etwa zwei Hektar große Areal im Ortsteil Behringhausen umfasst die ehemalige Betriebsfläche der Hermecke GmbH & Co. KG.
Ziel der Planung ist die Umwandlung der bisher gewerblich genutzten Fläche in ein Wohngebiet. Die Grundstückseigentümerin hat die Stadt mit dem Wunsch nach einer Wohnbebauung kontaktiert, um der Nachfrage nach Wohnraum zu begegnen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Geplant ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebiets, das eine Mischung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau vorsieht. Die Konzeptidee sieht etwa 35 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und etwa 40 Wohneinheiten im Bereich der Einfamilienhäuser vor. Dabei wird ein energetischer Standard nach KfW 40 oder höher angestrebt.
Die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie für notwendige Fachgutachten werden vom Investor getragen. Die verkehrliche Erschließung soll über die ehemalige Betriebszufahrt zur Bladenhorster Straße erfolgen. Im Rahmen des Verfahrens werden zudem die umweltbezogenen Auswirkungen sowie die Bodenqualität untersucht, da im Rahmen einer Altlasten-Untersuchung punktuelle Belastungen festgestellt wurden. Das Verfahren folgt dem Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210520112926-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210520112933-0