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Sitzungsvorlage

Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss

2021/150 12.05.2021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2021/150 des Jugendhilfeausschusses sieht die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel vor. Gemäß der Satzung für das Jugendamt sowie den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist der Rat der Stadt befugt, nach Bedarf weitere sachkundige Personen als beratende Mitglieder zu wählen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag umfasst die Ernennung von Vertretern der Arbeitsgemeinschaft 3 (AG 3) sowie des Kreisgesundheitsamtes. Für die AG 3 werden ein ordentliches Mitglied und eine Stellvertreterin vorgeschlagen. Zudem ist vorgesehen, die Besetzung durch das Kreisgesundheitsamt fortzuführen, wobei hier ebenfalls ein ordentliches Mitglied sowie eine Stellvertreterin benannt werden. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Rückmeldungen der beteiligten Institutionen.

Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personellen Ergänzungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Mitglieder liegt beim Rat der Stadt. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Juni 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen.

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