Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/213 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Erhebung von Gebühren für Brandverhütungsschauen sowie weitere brandschutztechnische Leistungen vor. Grundlage für die Überarbeitung der Satzung war eine Rechnungsprüfung der Produktgruppe „Gefahrenvorbeugung“, die im Jahr 2020 durchgeführt wurde. Ziel der Prüfung war die Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Gebühren für das Jahr 2019.
Im Zuge der Anpassungen wurde die Satzung redaktionell überarbeitet. Die Berechnung der Leistungen erfolgt nun ausschließlich auf Basis des zeitlichen Aufwands und nicht mehr nach dem Schwierigkeitsgrad. Zudem wurde das Abrechnungsintervall von angefangenen Stunden auf angefangene 15 Minuten geändert. Die Gebühren für die Einzelpositionen wurden von bisher 70,00 Euro auf 72,00 Euro pro Stunde angehoben, was einem Betrag von 18,00 Euro pro angefangenen 15 Minuten entspricht.
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Einnahmen durch diese Änderungen um etwa 3 Prozent der bisherigen Entgelte verändern könnten. Eine präzise Bezifferung sei jedoch aufgrund der Schwankungen bei der Anzahl und dem Umfang der Brandverhütungsschauen nicht möglich. Der Entwurf wurde zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Castrop-Rauxel vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210712122102-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210712122108-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20210712122115-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20210715135102-0