Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 261 ?Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad? hier: Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB

2021/036 13.01.2021 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Bebauungsplan Nr. 261 „Sport-, Spiel- und Bewegungspark am Hallenbad“ aufstellen. Das etwa 5,4 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum in der Nähe des Rathauses und umfasst Flächen in den Stadtteilen Castrop und Rauxel. Der Bereich grenzt unter anderem an das Waldgebiet „Castroper Holz“ sowie an die Bahnhofstraße.

Ziel der Planung ist die Schaffung eines multifunktionalen Parks für verschiedene Altersgruppen. Bestehende Angebote wie ein Bolzplatz und ein Beachvolleyballfeld sollen erhalten und durch neue Elemente wie eine Pumptrackstrecke, eine Boulderanlage oder ein Korfball-Streetbasketballfeld ergänzt werden. Die Planung berücksichtigt dabei Ergebnisse einer vorangegangenen Bürgerbeteiligung.

Da Teile des Gebiets im Landschaftsschutzgebiet „Castroper Holz“ liegen, dient das Verfahren dazu, die sportliche Nutzung mit den Belangen des Naturschutzes rechtlich verbindlich abzugleichen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen zudem die Auswirkungen auf den Immissionsschutz sowie die Bodenversiegelung geprüft werden. Für die Umsetzung der Freianlagenplanung sind externe Gutachten sowie Kosten für bauleitplanerische Leistungen vorgesehen. Zur Finanzierung der Maßnahmen sollen neben kommunalen Mitteln Mittel aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ angeworben werden. Das Verfahren wird als Normalverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt.

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