Außenbereichssatzung Nr. 005 ?Waltroper Straße? hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Satzung über die Zulässigkeit von Vorhaben im bebauten Außenbereich gem. § 35 Abs. 6 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Castrop-Rauxel plant die Anpassung der Außenbereichssatzung Nr. 005 „Waltroper Straße“ im Ortsteil Borghagen. Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, den Geltungsbereich der Satzung entsprechend einer neuen Darstellung anzupassen und den Entwurf der Satzung inklusive Begründung zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Bereitstellung im Internet freizugeben.
Der Geltungsbereich umfasst ein etwa 5,2 Hektar großes Gebiet im Bereich der Waltroper Straße, das durch eine bandartige Bebauung in zwei Teilbereichen gekennzeichnet ist. Die Anpassung des räumlichen Bereichs beinhaltet die Verkleinerung des Gebiets durch den Ausschluss eines Teils der Flur 9 sowie die Verschiebung von Grenzen zur Sicherstellung der Eindeutigkeit und zum Schutz von Flächen innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets.
Ziel der Planung ist es, die bestehende Siedlungsstruktur zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Die Satzung soll die Zulassung von Vorhaben, die Wohnzwecken oder kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen, steuern und die Änderung oder Erneuerung der vorhandenen Bebauung ermöglichen. Dabei sollen die Baugrenzen so gesetzt werden, dass eine Erweiterung der Bestandsgebäude innerhalb der bestehenden Struktur möglich ist, während eine übermäßige Nachverdichtung oder eine Ausweitung der Siedlung in den Außenbereich verhindert werden soll. Eine Bebauung des Flurstücks 244 ist aufgrund des Landschaftsschutzgebiets nicht vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Aufstellung lediglich Personalkosten entstehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210322135810-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210322135812-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20210422093016-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20210422115204-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20210322154107-0