Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Castrop-Rauxel hier: Auswertung des Finanzcontrollings zum Stichtag 30.10.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Bereich Finanzen hat dem Rat der Stadt einen Bericht über die finanzielle Lage zum Stichtag 30. Oktober 2021 vorgelegt. Das Finanzcontrolling für das Gesamtunternehmen Stadtverwaltung Castrop-Rauxel weist für die Teilergebnishaushalte Verschlechterungen in Höhe von insgesamt 1.487.422 € gegenüber der Haushaltsplanung aus. Im Vergleich zur vorherigen Berichterstattung entspricht dies einer Verschlechterung um 1.990.334 €. In den korrespondierenden Teilfinanzhaushalten wird eine Verschlechterung von 2.627.696 € gegenüber der Planung prognostiziert, was einer Abnahme um 1.925.534 € gegenüber dem letzten Bericht entspricht.
Ein wesentlicher Faktor sind die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen. Dies führt zu Mindererträgen bei der Gewerbesteuerverzinsung sowie zu einer prognostizierten Minderleistung bei den Gewerbesteuererträgen von zunächst rund 2,8 Millionen Euro bis zum Jahresende, wobei durch neu verbuchte Erträgen im November eine geringere Verschlechterung erwartet wird. Zudem fallen im Bereich Recht Mehrausgaben für Anwaltskosten an.
Gleichzeitig ergeben sich in anderen Bereichen positive Entwicklungen. So verzeichnen die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit sowie die Tagesbetreuung Verbesserungen. Auch im Grundstücks- und Gebäudemanagement sowie bei den öffentlichen Verkehrsflächen wurden Erträge oder Einsparungen gemeldet. Im Bereich der Gefahrenabwehr und des Rettungsdienstes führen jedoch unter anderem die Kosten für Ersatzbeschaffungen, Desinfektionsmittel und Kraftstoff zu Mehraufwendungen. Der Rat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 202 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 291511100339
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211125090500-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211125090502-1