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Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel (Finanzplan) für die Inanspruchnahme der Rückstellung Prozesskosten (AGR ./. Stadt Castrop-Rauxel)

2021/079 16.02.2021 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 152.185,11 Euro zur Begleichung von Prozesskosten informiert. Hintergrund ist die Rechnung einer beauftragten Anwaltskanzlei für das Jahr 2020 im Rechtsstreit AGR gegen die Stadt Castrop-Rauxel bezüglich der Nachsorge der Deponie Pöppinghausen. Die Gesamtrechnung beläuft sich auf 304.370,22 Euro, wobei die Stadt einen Anteil von 50 Prozent trägt, während die restliche Hälfte vom EUV Stadtbetrieb übernommen wird.

Obwohl für diese Zahlungsverpflichtung bereits Rückstellungen gebildet wurden, sind zum aktuellen Zeitpunkt noch keine ausreichenden Finanzmittel im Finanzplan verfügbar, da die notwendigen Mittel für die Inanspruchnahme der Rückstellung erst im Nachtragshaushalt 2021 veranschlagt wurden. Die Genehmigung dieses Nachtragshaushalts durch den Rat sowie die Freigabe des Haushaltssanierungsplans 2021 durch die Bezirksregierung Münster stehen noch aus.

Zur Überbrückung der Zeitspanne bis zur endgültigen Bereitstellung der Mittel aus dem Nachtragshaushalt sieht der Beschluss vor, den Finanzierungsbedarf vorübergehend durch Minderauszahlungen aus dem Sachkonto für Rückstellungen zur Gewerbesteuererstattung zu decken. Sobald die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, soll die Mittelübertragung rückabgewickelt werden.

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