Erstattung der Verpflegungsentgelte für die Monate Februar bis Juni 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Verpflegungsentgelte in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie in der Offenen Ganztagsschule für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2021 zu erstatten. Hintergrund der Entscheidung ist, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen im Rahmen der Corona-Pandemie viele Kinder zu Hause betreut wurden, wodurch die Verpflegungsleistungen in den Einrichtungen nicht in Anspruch genommen wurden. Die Erstattung richtet sich an alle Eltern, für die die Stadt die Essensentgelte erhoben hat.
Da die bestehenden Entgeltordnungen keinen direkten Verzicht auf diese Gebühren vorsehen, wird die Stadtverwaltung die bereits gezahlten Entgelte für den genannten Zeitraum zurückerstatten. Durch diesen Schritt ist für den Zeitraum von Februar bis Juni 2021 mit einem Minderertrag von etwa 480.000 Euro zu rechnen. Zusammen mit dem bereits im Februar beschlossenen Verzicht auf die Entgelte für den Monat Januar 2021 belaufen sich die erwarteten Mindererträge für das Jahr 2021 auf rund 576.000 Euro.
Die Verwaltung beabsichtigt, diese Haushaltsverschlechterung im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes beim Jahresabschluss 2021 zu isolieren. Eine Abfinanzierung der Kosten ist nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen ab dem Haushaltsjahr 2025 vorgesehen und würde sich bei einem angenommenen Zeitraum von 50 Jahren auf jährlich 11.520 Euro belaufen.
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