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Tischvorlage

(Teil-)Erlass der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021

2021/195 16.06.2021 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Tischvorlage 2021/195 wurde ein Beschlussvorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für den Zeitraum von Februar bis Mai 2021 vorgelegt. Der Vorschlag sieht vor, die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 vollständig auszusetzen und für die Monate März bis Mai 2021 hälftig zu reduzieren. Diese Maßnahme betrifft die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege sowie der Offenen Ganztagsschule.

Hintergrund der Vorlage ist die durch die SARS-CoV-2-Pandemie bedingte Einschränkung der Betreuungsangebote. Da die bestehende Elternbeitragssatzung keinen generellen Erlass ohne Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsieht, basiert die Regelung auf einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Die Kosten für den Ausfall der Beiträge werden zwischen dem Land und den Kommunen jeweils zur Hälfte getragen. Die Umsetzung durch die Stadtverwaltung erfolgt durch teilweise Verrechnung und teilweise Erstattung der Monatsbeiträge.

Für die Stadt Castrop-Rauxel wird bei den betroffenen Monaten mit einem Minderertrag von etwa 219.000 Euro gerechnet. In Verbindung mit dem bereits beschlossenen Verzicht auf die Beiträge für Januar 2021 belaufen sich die erwarteten Mindererträge für das Jahr 2021 auf rund 306.000 Euro. Die Verwaltung beabsichtigt, diese Haushaltsauswirkungen im Rahmen des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes beim Jahresabschluss 2021 zu isolieren. Eine entsprechende Abfinanzierung ist nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen ab dem Haushaltsjahr 2025 vorgesehen.

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