Verlängerung der Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Begegnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30.09.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat beschlossen, die Liquiditätshilfen für Betriebe und Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Im Rahmen dieser Maßnahme werden für unmittelbar und erheblich betroffene Unternehmen bereits fällige Gewerbesteuern auf Antrag bis zu diesem Datum zinslos gestundet. Zudem können Unternehmen Anträge auf die Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.
Bei der Prüfung dieser Anträge wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Es ist kein detaillierter Nachweis der Schäden erforderlich; ein glaubhafter Vortrag einer erheblichen Härte genügt. Als betroffene Betriebe gelten insbesondere solche, deren Betriebsstätten aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen waren, sowie Unternehmen mit Auftragsrückgängen. Die Verwaltung strebt eine bevorzugte und zeitnahe Bearbeitung der Anträge an, wobei die Unterlagen digital oder in Papierform eingereicht werden können.
Für die Vergnügungssteuer, die Wettbürosteuer sowie die Steuer auf sexuelle Vergnügungen werden während behördlich angeordneter Schließungen keine Mahnungen oder Verspätungszuschläge festgesetzt. Bei der Grundsteuer findet das vereinfachte Verfahren nicht an; hier sind Stundungen nur bei hinreichender Begründung möglich.
Ab dem 1. Oktober 202läufig sollen bei einer unveränderten oder verbesserten Pandemielage wieder die regulären Verfahren mit entsprechenden Nachweispflichten gelten. Die Verwaltung wird beauftragt, die wirtschaftliche Lage weiterhin zu beobachten und dem Rat zu einer Sitzung im Oktober eine neue Beschlussempfehlung vorzulegen.
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