Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW hier: Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte im Januar 2021 (Verrechnung im Februar 2021)

2021/052 18.01.2021 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Castrop-Rauxel hat im Rahmen einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW die Aussetzung der Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für den Zeitraum vom 1. bis 31. Januar 2021 beschlossen. Diese Regelung umfasst Angebote der Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen sowie Angebote der offenen Ganztagsschule. Die Aussetzung erfolgt durch eine Verrechnung mit den Beiträgen für den Monat Februar 2021.

Hintergrund der Maßnahme ist die fortgesetzte Einschränkung der Betreuungsangebote zur Vermeidung der Ausbreitung von SARS-CoV-2. Da die bestehenden Elternbeitragssatzungen keinen generellen Erlass ohne Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorsehen, wurde auf einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunen aufgebaut. Die Kosten für den Ausfall der Beiträge werden zwischen dem Land und der Kommune hälftig getragen.

Die Stadtverwaltung rechnet mit einem Minderertrag von etwa 269.000 Euro für den Monat Februar 2021. Dieser Betrag setzt sich aus den entfallenden Elternbeiträgen und Verpflegungsentgelten für Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege sowie die offenen Ganztagsschulen zusammen. Der Rat der Stadt wird der getroffenen Entscheidung in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorlegen. Zudem wurde die Zustimmung für den Fall erteilt, dass zukünftig inhaltsgleiche Regelungen zwischen dem Land und den Kommunen beschlossen werden.

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