Wahl der*des Ausschussvorsitzenden sowie der Stellvertretung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/037 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Wahl der Ausschussvorsitzenden sowie der Stellvertretung. Die Grundlage für die Zusammensetzung des Gremiums bilden § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen werden die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie die stellvertretende Person durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses gewählt. Voraussetzung für die Wahlfähigkeit ist die Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Die Durchführung der Wahl folgt dabei den Vorgaben der Gemeindeordnung, wonach die Vorsitzendenfunktion und die Stellvertretung in getrennten Wahlgängen zu bestimmen sind.
Die vorliegende Vorlage enthält den entsprechenden Beschlussvorschlag für die Wahl der entsprechenden Funktionen. Seitens der Verwaltung werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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