Ernennung eines stellvertretenden Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzungsvorlage 2021/038 wird die Ernennung eines stellvertretenden Schriftführers für den Rat der Stadt Castrop-Rauxel sowie für den Haupt- und Finanzausschuss behandelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Person gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Geschäftsordnung des Rates als stellvertretenden Schriftführer zu benennen.
Die rechtliche Grundlage für dieses Vorhaben ergibt sich aus der Gemeindeordnung NRW, wonach über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften werden durch eine vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Rat der Stadt zu bestellende Schriftführerin oder einen Schriftführer angefertigt. Gemäß der Geschäftsordnung des Rates ist zudem festgelegt, dass die Niederschriften, welche in Form von Beschlussprotokollen erfolgen, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Für die Durchführung der Benennung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage wurde von der Verwaltung zur Beratung im Rat der Stadt für die Sitzung am 18. Februar 2021 vorgelegt.
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