Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Einführung und Verpflichtung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses, die nicht dem Rat angehören

2021/039 18.01.2021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2021/039 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung von Mitgliedern des Ausschusses, die nicht dem Rat der Stadt Castrop-Rauxel angehören. Auf Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einschlägiger Regelungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) soll der Ausschussvorsitzende die neu gewählten sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der freien Jugendhilfe in ihr Amt einführen. Dabei erfolgt eine feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßiges und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben.

Der Rat der Stadt hat in den Sitzungen vom 3. Dezember 2020 und 17. Dezember 2020 verschiedene sachkundige Bürger aus unterschiedlichen Fraktionen sowie Vertreter verschiedener Träger der freien Jugendhilfe, darunter die Arbeiterwohlfahrt, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend, der Caritasverband, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Evangelische Jugendreferat und die Sportjugend im Stadtsportverband, gewählt.

Zudem wurden beratende Mitglieder aus Vertretungen des Landgerichtes Dortmund, der Arbeitsverwaltung, der Schulen, der Polizei sowie der katholischen und evangelischen Kirche und des Jugendamtselternbeirates bestellt. Die Verwaltung bittet den Ausschussvorsitzenden, die Einführung und Verpflichtung der genannten Mitglieder vorzunehmen, wobei die Vereidigung abwesender Personen in einer folgenden Sitzung erfolgen soll. Eine Vertretung des Integrationsrates steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Die Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.

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