Entsendung Mitglieder des Integrationsrates in die Fachausschüsse.
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in die Fachausschüsse der Stadt beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Mitglieder des Integrationsrates als Delegierte mit dem Status sachkundiger Einwohner in verschiedene Gremien zu entsenden. Dies betrifft den Betriebsausschuss 1, den Betriebsausschuss 2, den Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtteilentwicklung, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Generationen und Inklusion.
Die Maßnahme knüpft an einen Beschluss aus der vorangegangenen Ratsperiode an, der die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates mit beratender Stimme regelte. Da dieser Beschluss für die aktuelle Ratsperiode bis zum Jahr 2025 erneut gefasst werden muss, liegt die Vorlage zur Entscheidung vor. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von sachkundigen Bürgern als beratende Mitglieder der Ausschüsse ergibt sich aus der kommunalen Organisationshoheit gemäß § 58 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird ausgeführt, dass die durch die Entsendung entstehenden Ansprüche auf Sitzungsgeld und Fahrtkosten bereits im Haushalt unter dem Sachkonto für Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten eingeplant sind. Eine haushaltsmäßige Berührung im Sinne zusätzlicher Mittelbedarfe wird nicht angegeben.
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