Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2021/041 sieht die Einbeziehung weiterer beratender Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Castrop-Rauxel vor. Auf Grundlage der Satzung für das Jugendamt sowie der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) kann der Rat der Stadt nach Bedarf weitere sachkundige Personen als beratende Mitglieder wählen.
Derzeit liegen der Verwaltung Anträge verschiedener Organisationen vor, die eine Besetzung der Sitze vorschlagen. Das Kinder- und Jugendparlament beantragt zwei beratende Sitze und schlägt hierfür zwei ordentliche Mitglieder sowie deren jeweilige Stellvertretungen vor. Der Stadtjugendring beantragt einen beratenden Sitz inklusive einer Stellvertretung.
Zudem liegt ein Antrag des Kirchenkreises Herne vor, der einen weiteren beratenden Sitz für die Kindergartengemeinschaft sowie eine Stellvertretung beansprucht. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Ortsverband Castrop-Rauxel hat die Besetzung eines beratenden Sitzes nebst Stellvertretung beantragt. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die entsprechenden Personen gemäß den rechtlichen Vorgaben wählt. Es entstehen durch diese Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 291901100043