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Sitzungsvorlage

Bildung von Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) - AG 1 Jugendarbeit/Kooperation Jugendhilfe-Schule - AG 2 Tagesbetreuung und Bildung für Kinder - AG 3 Hilfen zur Erziehung

2021/042 19.01.2021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 4. Februar 2021 über die Bildung von drei Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII beraten. Ziel dieser Gremien ist es, die Abstimmung und Ergänzung von Maßnahmen zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zu fördern. Die Arbeitsgemeinschaften wirken beratend und können Beschlussempfehlungen an den Ausschuss richten.

Die erste Arbeitsgemeinschaft befasst sich mit der Jugendarbeit sowie der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule. Ihr Schwerpunkt liegt auf der konzeptionellen Weiterentwicklung der Jugendarbeit und der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes. Die Verwaltung schlägt eine Besetzung vor, die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, Vertreter städtischer und freier Jugendzentren, den Stadtjugendring, den Arbeitskreis Jugendhilfe-Schule sowie Vertreter der im Ausschuss vertretenen Parteien und der Verwaltung umfasst.

Die zweite Arbeitsgemeinschaft konzentriert sich auf die Tagesbetreuung und Bildung für Kinder. Sie dient der Vernetzung öffentlicher und freier Träger zur Sicherstellung einer qualitätsorientierten Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege. Die vorgeschlagene Zusammensetzung beinhaltet Vertreter konfessioneller Trägergruppen, der AWO, des DPWV sowie Vertreter der im Ausschuss vertretenen Parteien und der Verwaltung.

Die dritte Arbeitsgemeinschaft widmet sich den Hilfen zur Erziehung. Ihr Auftrag ist die Entwicklung fachlicher Standards für die Zusammenarbeit der Träger sowie die Förderung des fachlichen Austauschs. Die Besetzung soll Vertreter freier Jugendhilfeträger, die Erziehungsberatungsstelle des Kreises Recklinghausen sowie Vertreter der im Ausschuss vertretenen Parteien und der Verwaltung umfassen. Für alle drei Arbeitsgemeinschaften sieht der Beschluss vor, dass der Vorsitz jeweils durch ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses erfolgt.

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