Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Kostenträgern der verschiedenen Schulformen aus der Förderung der Digitalisierung der Schulen gemäß der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (?Sofortausstattungsprogramm?) an Schulen und Regionen in Nordrhein-Westfalen (siehe Ratsbeschluss vom 03.12.2020, Vorlage Nummer 2020/247)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 17. März 2021 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für verschiedene Schulformen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Anpassung sind die Ergebnisse eines Ausschreibungsverfahrens, die zu einem abweichenden Mittelbedarf im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung geführt haben. Die Zuwendung der Bezirksregierung Münster dient der Beschaffung mobiler Endgeräte wie Laptops oder Tablets sowie des dazugehörigen Zubehörs für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf.
Die Anpassung umfasst eine Erhöhung der Mittel für Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf insgesamt 278.899,78 Euro. Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt durch eine Umschichtung bestehender Mittel, wobei bei den Kostenträgern für Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen sowie bei der Sekundarschule Minderauszahlungen vorgesehen sind.
Da die Mittelumschichtung die Wertgrenze von 75.000,00 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die im Haushaltsjahr 2021 anfallenden Abschreibungen werden durch einen entsprechenden Sonderposten aus der Förderung gedeckt. Eine haushaltsmäßige Berührung über den Sachverhalt hinaus wird nicht angegeben.
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