Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei den Kostenträgern der verschiedenen Schulformen aus der Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen (siehe Ratsbeschluss vom 17.12.2020, Vorlage Nummer 2020/267)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die von dem Bürgermeister und einem Ratsmitglied gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW am 17. März 2021 getroffen wurde. Gegenstand der Vorlage ist die Korrektur der überplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Anpassung sind die Ergebnisse eines Ausschreibungsverfahrens, die zu einem abweichenden Mittelbedarf im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung geführt haben. Die Zuwendung der Bezirksregierung Münster umfasst die Anschaffung von mobilen Endgeräten wie Laptops, Notebooks und Tablets sowie die notwendige Software und das Zubehör.
Die Vorlage sieht eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bzw. Mehrauszahlungen für verschiedene Schulformen vor. Konkret werden Beträge für Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Sekundarschulen auf den entsprechenden Sachkonten für geringwertige Vermögensgegenstände und Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgesehen. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich auf insgesamt 265.000 Euro. Die Deckung dieses Bedarfs erfolgt durch Minderauszahlungen bei den Kostenträgern der Grundschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen.
Da die Mittelumschichtung die Wertgrenze von 75.000 Euro überschreitet, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die anfallenden Abschreibungen werden weiterhin vollständig durch den entsprechenden Sonderposten aus der Förderung gedeckt.
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