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Sitzungsvorlage

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel

2021/170 19.05.2021 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2021/170 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Castrop-Rauxel vor. Der Entwurf wurde dem Betriebsausschuss 1 zur Beratung vorgelegt.

Die Anpassung der Satzung ist durch das Inkrafttreten des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (BHKG) als Ersatz für das bisherige FSHG erforderlich geworden. Laut der Verwaltung ist eine jährliche Überarbeitung der Regelungen notwendig, um auf Veränderungen bei den Einsatzstundenpauschalen reagieren zu können. Diese Änderungen ergeben sich unter anderem aus Kostensteigerungen bei der Besoldung sowie bei den Treibstoffpreisen und sollen zudem den Verschleiß der Einsatzmittel berücksichtigen. Die neuen Gebührensätze sind jeweils für die Dauer eines Jahres befristet und werden nach Ablauf dieser Frist erneut an die finanzielle Situation angepasst.

Bei der Festsetzung der Minutensätze für den Fahrzeugbetrieb wurden die Empfehlungen des Verbandes der Feuerwehren als Grundlage verwendet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Einnahmen bei etwa 2 % der bisherigen Entgelte liegen könnten, weist jedoch darauf hin, dass eine präzise Bezifferelung aufgrund der Schwankungen bei Art, Umfang und Anzahl der Feuerwehrleistungen nicht möglich ist. Der Rat der Stadt soll den vorliegenden Entwurf als Satzung beschließen.

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