Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW bei der Buchungsstelle 0711302 50370 121501 ALT62 Zugänge Fahrzeuge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel genehmigen. Die Vorlage der Verwaltung betrifft die Buchungsstelle für Zugänge von Fahrzeugen im Bereich der Feuerwehr.
Hintergrund ist die Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr, die bereits im Jahr 2019 in Auftrag gegeben worden war. Während für die Fahrzeuge ursprünglich ein Gesamtvolumen von 350.000 Euro geplant war, führten Preissteigerungen bei Zulieferfirmen sowie Anpassungen der Sicherheitsstandards bei der Beladung zu einem Mehraufwand. Für die Begleichung der Schlussrechnung eines der Mehrzwecklöschfahrzeuge besteht ein Fehlbetrag in Höhe von 82.621,39 Euro, wobei ein Haushaltsrest aus Vorjahren in Höhe von 40.602,41 Euro zur Verfügung steht.
Da die Schlussrechnung für das bereits ausgelieferte Fahrzeug vorliegt, wird die Bereitstellung der Mittel als unabweisbar eingestuft. Da die Haushaltsüberschreitung den Schwellenwert von 75.000 Euro überschreitet, ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Der entstandene Mehrbedarf soll durch Mittelumschichtungen aus den Bereichen Betriebs- und Geschäftsausstattung, geringwertige Vermögensgegenstände sowie Lizenzen gedeckt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch die entsprechenden Deckungsvorschläge sichergestellt.
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